Der Kopf hinter Julius K9:
Sebő Gyula, Unternehmer, Erfinder – Gründer der Marke Julius-K9, Schriftsteller, Musiker
http://www.sebogyula.com
Urteil des OLG Köln gegen Nachahmer:
Hersteller darf Doxlock-Geschirre, die den Original Julius-K9 Powergeschirren zum verwechseln ähnlich sind, in Deutschland nicht mehr vertreiben.
Nachdem das Landgericht Köln bereits am 31. März 2011 in erster Instanz einer Klage der ungarischen Julius-K9 Bt., Ungarn, gegen den Hersteller der unter der Marke „Doxlock“ vertriebenen Geschirre statt gegeben hat, hat das OLG Köln am 25.11.2011 dieses Urteil in der Berufungsinstanz bestätigt (6 U 77/11).
Danach darf der Hersteller seine unter der Marke „Doxlock“ vertriebenen Geschirre in Deutschland ab sofort nicht mehr vertreiben, soweit sie den Original Julius-K9 „Powergeschirren“ entsprechen.
Zu einem solchen Verbot gehört es auch, dafür Sorge zu tragen, dass von ihm bereits veräußerte, aber von seinen Abnehmern noch nicht abgesetzte Vertriebsstücke vom Markt genommen werden (OLG Köln, 6 W 21/08). Außerdem muss der Hersteller Schadensersatz leisten.
Das Urteil ist vollstreckbar.
Damit hat Julius-K9 einen wichtigen Erfolg erzielt, sich gegen Nachahmungen der Original-Powergeschirre zur Wehr zu setzen. Auf dieser Basis wird Julius-K9 seine Strategie, gegen solche wettbewerbswidrigen Auswüchse des Marktes vorzugehen, weiter intensivieren.
Hinsichtlich der Einzelheiten des Urteils verweisen wir zu Ihrer Information auf folgenden Link:

